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RUDOLF VON BRACKEN
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Familienrechtskanzlei
Büro für Kinderrechte
und Opferschutz
Spadenteich 1
20099 Hamburg
Tel. (040) 24 30 46
Fax (040) 24 69 65
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Tätigkeitsschwerpunkte: |
Sprachen: |
- Ehe- und Familienrecht
- Opferbeistand
- Jugendhilferecht (Ansprüche gegen das Jugendamt)
- Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen, als Betroffene vor den Familiengerichten und als Opfer in Strafverfahren
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Deutsch
Englisch |
Angebot für Jugendhilfe |
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- Fallberatung, fachliche Supervision und Fortbildung für freie und Öffentliche Jugendhilfe
- Kindeswohlgefährdung: Beratung über rechtliche Maßnahmen als externe Fachkraft nach § 8a SGB VIII
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Ersteintrag
als Rechtsanwalt
im Jahr: |
Studium an der
Universität: |
Fachanwalt
für: |
1984 |
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Familienrecht |
Fachveröffentlichungen:
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- Anmerkungen
zu LG Hamburg: Schmerzensgeld bei sexuellem Mißbrauch,
FamRZ 1991, 433f.
- Kinder
als Opfer und Zeugen im Strafverfahren wegen sexuellen Mißbrauchs
- Acht Thesen zur Rolle und Aufgabe des Amtsvormundes, Der
Amtsvormund 1993 Seite 506ff.
- 10
Thesen zu der Position und den Aufgaben der Verfahrenpflegeschaft
nach § 50 FGG in KindPrax 1999 Seite 183ff.
- Begleitung
und Unterstützung von sexuell missbrauchten Kindern
und Jugendlichen im Strafverfahren, hrsg. Amt für Jugend
Hamburg, 2. und weitere Auflagen 1998 ff.
- Rezension:
Erfahrungsberichte von Anwältinnen des Kindes in KindPrax
2003 Heft 2
- Die
Verfahrenspflegschaft
Anwalt des Kindes, Außendienst des Jugendamtes oder
Gerichtsvollzieher?
Aufsatz in
KindPrax 2003 Heft 6
- Autorenbeitrag: "Die rechtliche Vertretung von Kindern
als Opfer" in:
VERNETZTE OPFERHILFE
Handbuch der Psychologischen Akutintervention
Mit einem Geleitwort von Jan Philipp Reemtsma und einem
Vorwort von Andreas Maercker
2004; ca. 500 S.; zahlreiche Abb. ISBN 3-89797-028-7; EHP-PRAXIS
- Opferschutz im rechtlichen Alltag
erschienen in "der Kriminalist", Heft 2/05
- Die Standards des Verfahrenspflegers und seine Haftung
Vortrag Evangelische Akademie Bad Boll vom 06. bis 08.02.2004
- Lässt die Justiz die Opfer allein?
erschienen in MHR (Mitteilungen des Hamburgischen Richtervereins),
Heft 1/2005
- Verraten & Verkauft
Vortrag zur Tagung Evangelische Akademie Bad Boll am 01.04.2005
- Fr�he Hilfen
Vortrag Gesundheitspolitischer Kongre� der CDU in Kooperation mit Such(t)- und Wendepunkt, 25. und 26.3.2006
- Jugendhilfe aufgepasst
erschienen in "Forum für Kinder- und Jugendarbeit
3. Quartal / Oktober 2006
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Berufsrechtliche
Vorschriften:
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Berufsausübung
nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ( BRAO ), Berufsordnung
( BO ), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
Fachanwaltsordnung ( FAO ), Standesregeln der Rechtsanwälte
in der Europäischen Gemeinschaft ( CCBE ), Gesetz über
die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
( EuRAG).
Zuständigkeit: Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg,
20354 Hamburg, Bleichenbrücke 9 |
Ehe- und Familienrecht:
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- Eheverträge
- Partnerschaftsverträge
- Trennung
und Scheidung (streitig und einvernehmlich)
- Sorgerecht: Streit zwischen Eltern, Eingriffe des Jugendamts, Pflegekinder
- Umgang Eltern/Kind,
Kind/Eltern
- Unterhalt
- Vermögensauseinandersetzung,
eheliches Güterrecht
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Opferbeistand:
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- Beistand
im Strafverfahren (vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht)
- Zivilverfahren
wegen Belästigung und Nachstellung, Gewaltschutzgesetz,
- Schadensersatz,
Schmerzensgeld
- sozialrechtliche
Entschädigung nach Opferentschädigungsgesetz (OEG)
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Interessenvertretungvon Kindern und Jugendlichen:
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- vor den Familiengerichten
als Verfahrenspfleger und
- als Opferbeistand
in Strafverfahren (auch als Zeugen),
- Jugendhilferecht
(Ansprüche gegen Jugendamt)
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