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Justizministerin verschweigt Schlechterstellung von
Kindern « zurück
Die Reform des Unterhaltsrechts führt für mehr als 90 Prozent der
unterhaltsberechtigten Kinder zu weniger Geld. Der Mindestunterhalt wird
auf das steuerliche Existenzminimum festgelegt und Kinder von 0 bis 6
Jahren erhalten davon nur 87 Prozent. Dies reduziert den Unterhalt um bis
zu 33 Euro. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wird
diese Schlechterstellung nicht hinnehmen.
Die Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries, hat gestern in der ARDSendung
„Anne Will“ betont, das Unterhaltsrecht führe zu einer
Gleichbehandlung von Kindern unabhängig davon, ob ihre Eltern
verheiratet sind oder nicht.
„Diese Gleichbehandlung ändert nichts daran, dass das Unterhaltsrecht alle
Kinder gleich schlecht behandelt indem die Unterhaltsbeträge sinken. Es
grenzt an Täuschung, wenn dieser Sachverhalt so konsequent
verschwiegen wird. Die Reform findet auf dem Rücken von Kindern statt.“
so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV und Fachanwältin für
Familienrecht. „Es ist mir völlig unverständlich, warum ein Kind zwischen 0
und 6 Jahren nur 87 Prozent der minimalen Existenzgrundlage braucht. Ein
Kind ist doch immer zu 100 Prozent Kind. Ich kann keine sachliche
Begründung für diese Schlechterstellung erkennen.“ so die Vorsitzende
weiter.
Der VAMV hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Festlegung des
Kindesunterhalts auf das steuerliche Existenzminimum zu sinkenden
Beträgen führt. Der Unterhalt für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren muss auf
100 Prozent angehoben werden. Entsprechend müssen die Beträge für die
älteren Kinder steigen. Nach der Unterhaltsrechtsreform stehen volljährige
Kinder im vierten Rang. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass nach
der Deckung des Bedarfs von minderjährigen Kindern, betreuenden Eltern
und Ehegatt/innen diese Kinder leer ausgehen. « zurück
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